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4 O 63/22•Landgericht Hagen, 2022-10-07, 4 O 63/22
Entscheidungsdatum: 2022-10-07
Aktenzeichen: 4 O 63/22
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2022:1007.4O63.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft über die Höhe des Abfindungsguthabens der Beteiligung mit der Vertragsnummer IGHFAE 02587 i.H.v. nominal 10.000,00 Euro bezogen auf den Stichtag 31.12.2019 zu erteilen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 600 € abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
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