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3 T 141/22•Landgericht Hagen, 2023-02-08, 3 T 141/22
Entscheidungsdatum: 2023-02-08
Aktenzeichen: 3 T 141/22
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2023:0208.3T141.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Berufungskammer
Auf die sofortige Beschwerde vom 17.05.2022 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Lüdenscheid vom 25.04.2022 aufgehoben und der Kostenfestsetzungsantrag des Bevollmächtigten der Beschwerdegegner vom 01.04.2022 zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beschwerdegegner.
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