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31 Ks 400 Js 57/23 - 4/23•Landgericht Hagen, 2023-08-11, 31 Ks 400 Js 57/23 - 4/23
31 Ks 400 Js 57/23 - 4/23Kantonsgericht11.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-11
Aktenzeichen: 31 Ks 400 Js 57/23 - 4/23
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2023:0811.31KS400JS57.23.4.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schwurgericht
Die Angeklagte wird wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Sie trägt die Kosten des Verfahrens, ihre eigenen notwendigen Auslagen sowie die dem Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen.
Angewandte Gesetzesbestimmungen: § 211 StGB
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