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49 KLs 15/22•Landgericht Hagen, 2024-01-22, 49 KLs 15/22
49 KLs 15/22Kantonsgericht22.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-22
Aktenzeichen: 49 KLs 15/22
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2024:0122.49KLS15.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen Freiheitsberaubung in Tateinheit mit Nötigung unter Einbeziehung der Geldstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Altena vom 16.02.2021 (Az. 4 Ls 20/20) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
einem Jahr und zehn Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Von der Gesamtfreiheitsstrafe gelten wegen überlange Verfahrensdauer zwei Monate als vollstreckt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.
Angewendete Vorschriften: §§ 239 Abs. 1, 240 Abs. 1, Abs. 2, 52, 54, 55 Abs. 1 StGB
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