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3 T 183/22•Landgericht Hagen, 2024-03-31, 3 T 183/22
Entscheidungsdatum: 2024-03-31
Aktenzeichen: 3 T 183/22
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2024:0331.3T183.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer
Auf die Beschwerde des Betroffenen vom 14.09.2022 wird die für ihn mit Beschluss der Kammer vom 06.08.2019 eingerichtete Betreuung aufgehoben.
Von der Erhebung von Kosten wird abgesehen.
Die Vergütung des berufsmäßig bestellten Verfahrenspflegers wird einschließlich Auslagen und Mehrwertsteuer auf 200,00 EUR festgesetzt.
Die Entscheidung ist sofort wirksam.
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