Landgericht Köln, 1992-10-13, 16 O 623/90

16 O 623/90Kantonsgericht13.10.1992

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 16 O 623/90 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-10-13

Aktenzeichen: 16 O 623/90

ECLI: ECLI:DE:LGK:1992:1013.16O623.90.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

  1. an den Kläger ein über den gezahlten Betrag von 4.750,-- DM hinausgehendes Schmerzensgeld in Höhe von 3.250,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 3.12.1990 zu zahlen;

  2. unter Klageabweisung im übrigen an den Kläger 4.847,04 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 3.12.1990 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.500,-- DM, die auch in Form einer Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen anerkannten Kreditinstituts erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.

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