24 O 72/94•Landgericht Köln, 1995-03-09, 24 O 72/94
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 24 O 72/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-03-09
Aktenzeichen: 24 O 72/94
ECLI: ECLI:DE:LGK:1995:0309.24O72.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 46.536,40 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 23.12.1993 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 95 %, die Klägerin zu 5 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung von 55.000,-DM. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten gegen sich durch Sicherheitsleistung von 250,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beiden Parteien wird nachgelassen, die Sicherheit auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines deutschen als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu leisten.
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