Landgericht Köln, 1995-04-26, 23 O 329/94

23 O 329/94Kantonsgericht26.04.1995

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 23 O 329/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-04-26

Aktenzeichen: 23 O 329/94

ECLI: ECLI:DE:LGK:1995:0426.23O329.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.404,90 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 1.1.1994 zu zahlen.

Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung von 22.000,- DM, die auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.

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