27 O 276/93•Landgericht Köln, 1995-06-20, 27 O 276/93
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 27 O 276/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-06-20
Aktenzeichen: 27 O 276/93
ECLI: ECLI:DE:LGK:1995:0620.27O276.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 307.780,26 DM nebst 4 % Zinsen aus 57.432,10 DM seit dem 15.4.1993 sowie von weiteren Zinsen in Höhe von 10 % aus 219.262,10 DM seit dem 16.8.1994 bis zum 30.11.1994 sowie 9 % Zinsen aus 219.262,10 DM seit dem 1.12.1994 und 5.234,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 5.4.1995 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbst-schuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
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