Landgericht Köln, 1995-07-06, 24 O 119/94

24 O 119/94Kantonsgericht06.07.1995

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 24 O 119/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-07-06

Aktenzeichen: 24 O 119/94

ECLI: ECLI:DE:LGK:1995:0706.24O119.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig gegen Sicherheitsleistung von 8.000,00 DM vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Sicherheit auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines deutschen als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu leisten.

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