Landgericht Köln, 1995-09-28, 24 O 65/95

24 O 65/95Kantonsgericht28.09.1995

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 24 O 65/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-09-28

Aktenzeichen: 24 O 65/95

ECLI: ECLI:DE:LGK:1995:0928.24O65.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.800,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistung kann auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines deutschen als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts geleistet werden.

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