Landgericht Köln, 1995-10-24, 27 O 219/95

27 O 219/95Kantonsgericht24.10.1995

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 27 O 219/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-10-24

Aktenzeichen: 27 O 219/95

ECLI: ECLI:DE:LGK:1995:1024.27O219.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung der Beklagten in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Sicherheit durch Bürgschaft einer bundesdeutschen Bank oder öffentlichen Sparkasse zu leisten.

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