24 O 69/95•Landgericht Köln, 1995-10-26, 24 O 69/95
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 24 O 69/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-10-26
Aktenzeichen: 24 O 69/95
ECLI: ECLI:DE:LGK:1995:1026.24O69.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung von DM 50.000,-vollstreckbar.
Der Beklagten wird gestattet, die Sicherheit auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines deutschen als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.
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