Landgericht Köln, 1995-10-26, 24 O 69/95

24 O 69/95Kantonsgericht26.10.1995

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 24 O 69/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-10-26

Aktenzeichen: 24 O 69/95

ECLI: ECLI:DE:LGK:1995:1026.24O69.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung von DM 50.000,-vollstreckbar.

Der Beklagten wird gestattet, die Sicherheit auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines deutschen als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.

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