Landgericht Köln, 1995-10-26, 2 O 113/95

2 O 113/95Kantonsgericht26.10.1995

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 2 O 113/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-10-26

Aktenzeichen: 2 O 113/95

ECLI: ECLI:DE:LGK:1995:1026.2O113.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den Pkw Typ Borgward-Isabella TS-Coupé, Fahrgestellnummer: ####, herauszugeben.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 35.000,-- DM nebst 8,75 % Zinsen seit dem 16.1.1995 zu zahlen. Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 64.000,-- DM vorläufig vollstreckbar. Die zu leistende Sicherheit kann auch durch unbefristete Bürgschaft eines als Zoll- oder Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.

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