Landgericht Köln, 1995-10-31, 31 O 350/95

31 O 350/95Kantonsgericht31.10.1995

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 31 O 350/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-10-31

Aktenzeichen: 31 O 350/95

ECLI: ECLI:DE:LGK:1995:1031.31O350.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstrreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und zwar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000,- DM. Die Sicherheitsleistung kann auch durch unbefristete, unbedingte und unwiderrufliche Bürgschaft einer als Zoll-und Steuerbürgen zugelassenen Bank erbracht werden.

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