31 O 350/95•Landgericht Köln, 1995-10-31, 31 O 350/95
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 31 O 350/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-10-31
Aktenzeichen: 31 O 350/95
ECLI: ECLI:DE:LGK:1995:1031.31O350.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstrreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und zwar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000,- DM. Die Sicherheitsleistung kann auch durch unbefristete, unbedingte und unwiderrufliche Bürgschaft einer als Zoll-und Steuerbürgen zugelassenen Bank erbracht werden.
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