24 O 234/94•Landgericht Köln, 1996-02-08, 24 O 234/94
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 24 O 234/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-02-08
Aktenzeichen: 24 O 234/94
ECLI: ECLI:DE:LGK:1996:0208.24O234.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten für die Beklagte vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,-- DM.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Beibringung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines deutschen als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts geleistet werden
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