28 O 553/95•Landgericht Köln, 1996-04-03, 28 O 553/95
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 553/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-04-03
Aktenzeichen: 28 O 553/95
ECLI: ECLI:DE:LGK:1996:0403.28O553.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe
von 2.300,-- DM vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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