Landgericht Köln, 1996-07-24, 25 O 379/92

25 O 379/92Kantonsgericht24.07.1996

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 25 O 379/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-07-24

Aktenzeichen: 25 O 379/92

ECLI: ECLI:DE:LGK:1996:0724.25O379.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 4.10.1995 wird aufrechterhalten.

Der Kläger trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.500,-- DM vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 4.10.1995 darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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