25 O 314/94•Landgericht Köln, 1996-10-23, 25 O 314/94
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 25 O 314/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-10-23
Aktenzeichen: 25 O 314/94
ECLI: ECLI:DE:LGK:1996:1023.25O314.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin ein Schmerzensgeld von 250.000,-- DM nebst 2,5 % Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 6 % Zinsen seit dem 1.11.1992 zu zahlen.
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Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin weitere 1.688,20 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 16.6.1993 zu zahlen.
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Es wird festgestellt, daß die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin allen sonstigen - über den Ausspruch zu 2. hinausgehenden materiellen Schaden sowie den zukünftigen immateriellen Schaden zu ersetzen, den die Klägerin wegen der Nichterkennung und Nichtbehandlung ihrer Lungentuberkulose durch die Beklagten erlitten hat, soweit die Ansprüche nicht auf öffentlich-rechtliche Versicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder noch übergehen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 360.000,-- DM vorläufig vollstreckbar. Sicherheit kann auch geleistet werden durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse.
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