Landgericht Köln, 1997-10-09, 24 O 425/96

24 O 425/96Kantonsgericht09.10.1997

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 24 O 425/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-10-09

Aktenzeichen: 24 O 425/96

ECLI: ECLI:DE:LGK:1997:1009.24O425.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten für die Beklagte vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in. Höhe von 2.100,-- DM.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Beibringung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines als Steuer- und Zollbürge zugelassenen Kreditinstituts erfolgen.

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