24 O 425/96•Landgericht Köln, 1997-10-09, 24 O 425/96
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 24 O 425/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-10-09
Aktenzeichen: 24 O 425/96
ECLI: ECLI:DE:LGK:1997:1009.24O425.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten für die Beklagte vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in. Höhe von 2.100,-- DM.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Beibringung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines als Steuer- und Zollbürge zugelassenen Kreditinstituts erfolgen.
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