20 O 317/96•Landgericht Köln, 1999-02-24, 20 O 317/96
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 20 O 317/96 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 1999-02-24
Aktenzeichen: 20 O 317/96
ECLI: ECLI:DE:LGK:1999:0224.20O317.96.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 21.01.1998 gegen den Kläger hinsichtlich der Beklagten zu 1. und 2. wird aufgehoben.
Die Beklagten zu 1. und 2. werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger DM 15.000,-- nebst 4 % Zinsen seit dem 13.07.1996 zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß die Beklagten zu 1. und 2. als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche künftig noch entstehenden materiellen und immateriellen Schäden aus dem Stromunfall vom 25.08.1994 in der Wohnung D auf Mallorca, Spanien, zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.
Der Kläger trägt die Kosten seiner Säumnis; von den übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/3 der Gerichtskosten sowie seiner außergerichtlichen Kosten und die Beklagten als Gesamtschuldner 2/3 der Gerichtskosten sowie der außergerichtlichen Kosten des Klägers sowie ihre eigenen außergerichtlichen Kosten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 23.000,00.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 1.300,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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