5 O 453/98•Landgericht Köln, 1999-05-25, 5 O 453/98
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 5 O 453/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-05-25
Aktenzeichen: 5 O 453/98
ECLI: ECLI:DE:LGK:1999:0525.5O453.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin 554,30 DM nebst 10 % Zinsen seit dem 06.05.1998 zuzüglich 6,-- UM vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.
Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs und der Mahnkosten wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
- Gemäß § 318 a Abs. 1 ZPO ohne Tatbestand. -
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