Landgericht Köln, 2000-02-03, 86 O 3/99

86 O 3/99Kantonsgericht03.02.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 86 O 3/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-02-03

Aktenzeichen: 86 O 3/99

ECLI: ECLI:DE:LGK:2000:0203.86O3.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen

Tenor

Es wird festgestellt, daß das gemäß Händlervertrag vom 5. 3./27. 3. 1991 bestehende Vertragsverhältnis zwischen den Parteien über den 31. 12. 1998 hinaus fortbesteht.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von DM 12.000,00 vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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