Landgericht Köln, 2000-04-14, 81 0 2/98

81 0 2/98Kantonsgericht14.04.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 81 0 2/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-04-14

Aktenzeichen: 81 0 2/98

ECLI: ECLI:DE:LGK:2000:0414.81.0.2.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen eine auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als

Zoll- oder Steuerbürgen zugelassenen

Kreditinstituts zu erbringendeSicherheitsleistung in Höhe von DM 10.000,-.

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