81 0 2/98•Landgericht Köln, 2000-04-14, 81 0 2/98
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 81 0 2/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-04-14
Aktenzeichen: 81 0 2/98
ECLI: ECLI:DE:LGK:2000:0414.81.0.2.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen eine auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als
Zoll- oder Steuerbürgen zugelassenen
Kreditinstituts zu erbringendeSicherheitsleistung in Höhe von DM 10.000,-.
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