20 O 527/09•Landgericht Köln, 2000-08-11, 20 O 527/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 20 O 527/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-08-11
Aktenzeichen: 20 O 527/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2000:0811.20O527.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist auf der Grundlage des Teilungsabkommens der Klägerin 50 % der weiteren Kosten zu erstatten, die die Klägerin für ihr Mitglied H aufgrund des Unfalls vom 14.03.2006 in der Universitätsklinik B zu zahlen hat, maximal jedoch 42.744,45 €.
Der Klägerin werden die durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstandenen Mehrkosten auferlegt. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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