Landgericht Köln, 2000-09-02, 11 S 300/07

11 S 300/07Kantonsgericht02.09.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 11 S 300/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-09-02

Aktenzeichen: 11 S 300/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2000:0902.11S300.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkanmmer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 02.05.2007 -118 C 640/06 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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