11 S 300/07•Landgericht Köln, 2000-09-02, 11 S 300/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 11 S 300/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-09-02
Aktenzeichen: 11 S 300/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2000:0902.11S300.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkanmmer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 02.05.2007 -118 C 640/06 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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