Landgericht Köln, 2001-02-16, 90 O 10/01

90 O 10/01Kantonsgericht16.02.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 90 O 10/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-02-16

Aktenzeichen: 90 O 10/01

ECLI: ECLI:DE:LGK:2001:0216.90O10.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung werden abgelehnt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Antragstellerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Antragstellerin wird gestattet, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 20.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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