20 O 334/00•Landgericht Köln, 2001-03-14, 20 O 334/00
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 20 O 334/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-03-14
Aktenzeichen: 20 O 334/00
ECLI: ECLI:DE:LGK:2001:0314.20O334.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann eine Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.800,- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- oder Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts geleistet werden.
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