Landgericht Köln, 2001-09-05, 28 O (Kart) 166/00

28 O (Kart) 166/00Kantonsgericht05.09.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O (Kart) 166/00 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2001-09-05

Aktenzeichen: 28 O (Kart) 166/00

ECLI: ECLI:DE:LGK:2001:0905.28O.KART166.00.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Auf die Klage wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 40.035.244,41 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 28.04.2000 zu zahlen.

Auf die Widerklage wird festgestellt, dass der Stromlieferungsvertrag zwischen den Parteien vom 16.12.1994 seit dem 01.01.2000 unwirksam geworden ist.

Die weitergehende Widerklage und die Hilfs-Wider-Widerklage werden abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 71,67 % und die Beklagte 28,33 %.

Das Urteil ist für die Klägerin vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 44.450.000,00 DM und für die ,Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.232.000,00 DM.

Die Sicherheiten können auch durch Bürgschaft eines als Zoll-und/oder Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.

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