24 O 137/01•Landgericht Köln, 2002-02-25, 24 O 137/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 24 O 137/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-25
Aktenzeichen: 24 O 137/01
ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:0225.24O137.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des beizutreibenden Betrages. Die Sicherheitsleistung darf auch in Form einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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