2 O 594/00•Landgericht Köln, 2002-03-11, 2 O 594/00
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 2 O 594/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-11
Aktenzeichen: 2 O 594/00
ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:0311.2O594.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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