91 O 204/00•Landgericht Köln, 2002-05-08, 91 O 204/00
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 91 O 204/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-05-08
Aktenzeichen: 91 O 204/00
ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:0508.91O204.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 52.200,-- DM = 26.689,44 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 $ Punkten über den Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes ab 15.09.2000 zu zahlen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 1) 3/4 und der Beklagte zu 2) 1/4.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.