Landgericht Köln, 2002-05-17, 109 Qs 219/02

109 Qs 219/02Kantonsgericht17.05.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 109 Qs 219/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-05-17

Aktenzeichen: 109 Qs 219/02

ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:0517.109QS219.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. große Strafkammer

Tenor

In der Ermittlungssache gegen ... wird auf die Beschwerde der Beschuldigten vom 19. März 2002 der Beschluß des Amtsgerichts Köln vom 12. Februar 2002 (Aktenzeichen 502 Gs 537/01) aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers trägt die Staatskasse.

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