Landgericht Köln, 2002-06-05, 28 O 12/02

28 O 12/02Kantonsgericht05.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 12/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-05

Aktenzeichen: 28 O 12/02

ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:0605.28O12.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 5.000,00 nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998 seit dem 2. Februar 2002 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist für den Kläger vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages.

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