Landgericht Köln, 2002-06-17, 11 T 96/02

11 T 96/02Kantonsgericht17.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 11 T 96/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-06-17

Aktenzeichen: 11 T 96/02

ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:0617.11T96.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Rechtspflegers des Amtsgerichts Leverkusen vom 15.03.2002 zu Grundbuch von M Blatt ###0 und ###1 aufgehoben.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, den Eintragungsantrag der Beteiligten vom 01.10.2001 nicht aufgrund der Beanstandung in der Zwischenverfügung zurückzuweisen.

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