9 S 34/02•Landgericht Köln, 2002-06-26, 9 S 34/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 9 S 34/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-26
Aktenzeichen: 9 S 34/02
ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:0626.9S34.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17.1.2002 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wipperfürth - 1 C 356/01 - aufgehoben.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.000,-- DM nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 1 Diskontsatzüberleitungsgesetz seit dem 24.08.2001 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.