19 T 83/02•Landgericht Köln, 2002-07-01, 19 T 83/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 19 T 83/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-07-01
Aktenzeichen: 19 T 83/02
ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:0701.19T83.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 12.04.2002 wird der Beschluß des Amtsgerichts Köln vom 27.03.2002, Aktenzeichen: 75 IK 60/01, aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über den Antrag vom 21.12.2001 nach Maßgabe der nachstehenden Gründe an das Amtsgericht Köln zurückverwiesen.
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