19 T 88/02•Landgericht Köln, 2002-07-22, 19 T 88/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 19 T 88/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-07-22
Aktenzeichen: 19 T 88/02
ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:0722.19T88.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Einwendungsgläubigerin vom
19.06.2002 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Köln vom
22.05.2003, Aktenzeichen: 73 IK 145/01 , wird auf deren Kosten zurückgewiesen.
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