85 O 81/02•Landgericht Köln, 2002-07-23, 85 O 81/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 85 O 81/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-23
Aktenzeichen: 85 O 81/02
ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:0723.85O81.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Sicherheit kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.
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