20 O 152/99•Landgericht Köln, 2002-08-14, 20 O 152/99
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 20 O 152/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-08-14
Aktenzeichen: 20 O 152/99
ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:0814.20O152.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 60 %, die Beklagte als Gesamtschuldner 34 % und der Beklagte zu 1. weitere 6 %.
Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Beklagten als Gesamtschuldner 34 % und der Beklagte zu 1. weitere 6 %.
Die Klägerin trägt von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1. 60 % und von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. 66 %.
Im übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages.
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