105-9/02•Landgericht Köln, 2002-09-06, 105-9/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 105-9/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-09-06
Aktenzeichen: 105-9/02
ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:0906.105.9.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. große Strafkammer
Tenor
Die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beschuldigte.
Angewendete Vorschriften:
§§ 223, 224 Abs.1 Nr. 2, 20, 63 StGB.
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