24 O 569/01•Landgericht Köln, 2002-10-10, 24 O 569/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 24 O 569/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-10
Aktenzeichen: 24 O 569/01
ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:1010.24O569.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin aus den zwischen den Parteien abgeschlossen Kfz-Haftpflichtversicherungen für die Fahrzeuge mit dem amtlichen Kennzeichen ##-## 131, ##-## 172, ##-## 152, ##-## 172, ##-## 48 und ##-## 140 Versicherungsschutz für die Schadenfälle vom 27.2.2001, 6.3.2001, 9.3.2001, 12.3. 2001, 15.3.2001 und 19.3.2001 zu gewähren.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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