Landgericht Köln, 2002-10-10, 24 O 569/01

24 O 569/01Kantonsgericht10.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 24 O 569/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-10-10

Aktenzeichen: 24 O 569/01

ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:1010.24O569.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin aus den zwischen den Parteien abgeschlossen Kfz-Haftpflichtversicherungen für die Fahrzeuge mit dem amtlichen Kennzeichen ##-## 131, ##-## 172, ##-## 152, ##-## 172, ##-## 48 und ##-## 140 Versicherungsschutz für die Schadenfälle vom 27.2.2001, 6.3.2001, 9.3.2001, 12.3. 2001, 15.3.2001 und 19.3.2001 zu gewähren.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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