Landgericht Köln, 2002-10-10, 7 O 426/01

7 O 426/01Kantonsgericht10.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 7 O 426/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-10-10

Aktenzeichen: 7 O 426/01

ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:1010.7O426.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

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