Landgericht Köln, 2002-10-24, 81 O (Kart) 183/02

81 O (Kart) 183/02Kantonsgericht24.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 81 O (Kart) 183/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-10-24

Aktenzeichen: 81 O (Kart) 183/02

ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:1024.81O.KART183.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 27.September 2002 wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahren.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin kann die Vollstreckung abwenden, wenn sie Sicherheit leistet in Höhe von desjenigen Betrages, dessentwegen vollstreckt wird es sei denn, die Antragsgegnerin leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe.

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