19 T 168/02•Landgericht Köln, 2002-11-25, 19 T 168/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 19 T 168/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-11-25
Aktenzeichen: 19 T 168/02
ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:1125.19T168.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 21.10.2002 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Köln vom 15.10.2002, Az.:
71 IK 103/02, wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
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