30 T 104/02•Landgericht Köln, 2002-12-10, 30 T 104/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 30 T 104/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-12-10
Aktenzeichen: 30 T 104/02
ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:1210.30T104.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 30. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 4.11.2002 gegen den
Kostenfestsetzungsbeschluß des AG Wipperfürth vom 30.10.2002, Az:
5 M 2263/02, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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