29 T 237/01•Landgericht Köln, 2003-02-03, 29 T 237/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 T 237/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-02-03
Aktenzeichen: 29 T 237/01
ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:0203.29T237.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Rechtsanwälte ... gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Köln vom 22.10.2002 (Az. 204 II 359/01) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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