13 T 35/03•Landgericht Köln, 2003-02-20, 13 T 35/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 13 T 35/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-02-20
Aktenzeichen: 13 T 35/03
ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:0220.13T35.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluß des Amtsgerichts Brühl vom 21.1.2003 (44 M 1549/02) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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