Landgericht Köln, 2003-03-12, 23 O 304/02

23 O 304/02Kantonsgericht12.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 23 O 304/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-03-12

Aktenzeichen: 23 O 304/02

ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:0312.23O304.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 27.400 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz nach dem DÜG ab dem 09.11.2001 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 35.000 EUR vorläufig vollstreckbar.

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