20 O 131/03•Landgericht Köln, 2003-07-30, 20 O 131/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 20 O 131/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-30
Aktenzeichen: 20 O 131/03
ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:0730.20O131.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Klage und Widerklage werden abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger
zu 72 % und die Beklagte zu 28 %. Die Kosten der Ver-
weisung trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen
sich und die Beklagte die Vollstreckung des Klägers
gegen sich durch Sicherheitsleistung von 120 % des zu
vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils
vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in
leicher Höhe leistet.
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