Landgericht Köln, 2003-07-30, 20 O 131/03

20 O 131/03Kantonsgericht30.07.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 20 O 131/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-07-30

Aktenzeichen: 20 O 131/03

ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:0730.20O131.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Tenor

Klage und Widerklage werden abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger

zu 72 % und die Beklagte zu 28 %. Die Kosten der Ver-

weisung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen

sich und die Beklagte die Vollstreckung des Klägers

gegen sich durch Sicherheitsleistung von 120 % des zu

vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils

vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in

leicher Höhe leistet.

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